22. Februar 2011
Magazin „zahnfreundlich“
„Xylit – Mythos oder Wahrheit?“
ist eines der Themen, über das der neue Newsletter des Vereins berichtet. Außerdem geht es um zahnfreundliche Schokolade, Süßstoffe und vieles mehr aus dem Bereich zahngesunde Ernährung. Das Heft können Sie gleich hier als PDF herunterladen – viel Spaß beim Lesen! Newsletter 02/09 im pdf-Format
7. Dezember 2009
Pressemitteilung der dpa/tmn
Zucker, Honig und Co.: Wie gesund welche Süße ist
Von Stefanie Hiekmann
Zucker versüßt den Tag: Kaffee, Tee, Joghurt und Kuchen kommen ohne ihn selten auf den Tisch. Zucker gibt es aber auch versteckt in vielen anderen Lebensmitteln. Experten raten aber, die energiereiche Süße mit Bedacht einzusetzen.
Neben dem weißen Haushaltszucker, der aus raffinierten Rüben oder Zuckerrohr industriell hergestellt wird, gibt es Zuckeraustauschstoffe wie Frucht- und Traubenzucker, die genauso viele Kalorien wie der weiße Zucker enthalten. „Auch Honig, Sirup und Dicksaft bestehen zu 60 bis 70 Prozent aus Zucker“, fügt Gisela Olias vom Deutschen Institut für Ernährungsforschung in Potsdam hinzu.
Wer glaubt, sich mit einem Schuss Honig im Tee eher einen Gefallen zu tun als mit der gleichen Menge Zucker oder Kandis, den muss Achim Bub vom Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel in Karlsruhe daher enttäuschen: „Es ist wohl eher eine persönliche oder philosophische Sache, ob ich Haushaltszucker, Honig, Sirup oder Dicksaft nehme“, sagt er. „Karies gibt es von allen gleichermaßen.“ Generell gebe es keinen gesunden oder ungesunden Zucker: Gesund könne nur eine bestimmte Ernährungsweise sein.
Bei Zucker, Zuckeraustauschstoffen sowie auch Süßstoffen rät Antje Gahl von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) in Bonn daher zu einem maßvollen Umgang. Sie warnt auch vor dem noch immer weit verbreiteten Irrtum, dass Fruchtzucker besser sei als der übliche weiße Haushaltszucker: Er sei weder gesünder noch energieärmer und enthalte ebenso keinerlei Wirkstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe. „Deshalb sagt man im allgemeinen Sprachgebrauch auch, dass Zucker leere Kalorien liefert“, erklärt die Ökotrophologin.
Fruchtzucker wird häufig in speziellen Produkten für Diabetiker verwendet. „Mittlerweile werden diese Diät-Produkte von den Fachgesellschaften aus ernährungsmedizinischer und diabetologischer Sicht als nicht notwendig eingestuft“, sagt Gahl. Das heißt: Diabetiker sollten sich wie alle anderen Menschen auch ausgewogen ernähren und auf spezielle Diabetiker-Ware verzichten.
Hintergrund sind Erkenntnisse des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin, wonach Fruktose gegenüber anderen Zuckern keine nennenswerten Vorteile hat – und deshalb laut Gahl auch nicht zu empfehlen ist. Untersuchungen zeigten zudem, das Diät-Produkte oft teurer als andere sind und einen höheren Fettanteil haben.
Olias sieht beim regelmäßigen Gebrauch dieser Produkte somit gleich zwei Gefahren: „Die Menschen glauben, Energie einzusparen, weil sie das Wort ‚Diät‘ lesen.“ Nicht selten würden sie mit einem beruhigten Gewissen größere Mengen zu sich nehmen und unbemerkt auch mehr Kalorien und Fett. „Übergewicht ist dann schnell die Folge.“
Wer beim Süßen ohne Kalorien auskommen möchte, muss auf Süßstoffe setzen. Anders als Zucker, Honig, Sirup und andere Zuckeraustauschstoffe werden Süßstoffe chemisch hergestellt und haben eine deutlich höhere Süßkraft. Bedenken, dass Süßstoffe dem Körper schaden, sind den Experten zufolge unbegründet. Süßstoffe werden vor ihrer Zulassung ausführlich auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft, heißt es bei der DGE. Auch Bub unterstreicht: „Wenn das Bundesinstitut für Risikobewertung Lebensmittel zulässt, dürfen sie dem Körper auch nicht schaden.“ Honig und Sirup schaden den Zähnen.
Wer beim Süßen zu Honig oder Sirupvarianten greift, sollte aufpassen. „Für die Zähne sind diese Süßungsmittel durch ihre klebrige Konsistenz eher noch schädlicher als herkömmlicher Haushaltszucker“, sagt Gisela Olias vom Deutschen Institut für Ernährungsforschung. Wer nur aufgrund vermeidlicher Vitamine und Mineralstoffe zugreift, sollte lieber nach seinem Geschmack gehen. Denn die Menge an Mineralstoffen und Vitaminen, die den Körper im Zweifelsfall beim Süßen mit Honig und Sirup erreichen würden, sind so gering, dass man sie vernachlässigen kann.
16. Juli 2008
Pressemitteilung des aid infodienst
Verringert EU-Gesetz den Einsatz in Lebensmitteln?
Lebensmittel mit Azofarbstoffen müssen künftig den Aufdruck „kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken“ tragen. Dies hat das Europäische Parlament mit der neuen Gesetzgebung für die Genehmigung von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromen und Enzymen verabschiedet. Schon lange diskutieren Wissenschaftler mögliche Zusammenhänge zwischen den Azofarbstoffen E 102, E 104, E 110, E 122, E 124, E 129 und dem so genannten „Zappelphilipp-Syndrom“ bei Kindern. So kam die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) im März 2008 zwar zu dem Schluss, dass eine entsprechende Studie keine ausreichenden Beweise dafür liefern würde. Das EU-Parlament setzte nun mit seinem Beschluss den vorbeugenden Verbraucherschutz durch.
„Wir begrüßen den Hinweis auf die Azofarbstoffe nicht nur als Warnsignal für die Verbraucher. Vor allem sehen wir darin die nachdrückliche Aufforderung an die Industrie, auf den Einsatz von Azofarbstoffen vor allem in Kinderprodukten zu verzichten“, sagt Heidi Franke, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Spannend bleibt, ob die Lebensmittelindustrie sich künftig für andere Färbeverfahren und -stoffe entscheidet oder zunächst abwartet, ob der neue Hinweis tatsächlich zu Umsatzrückgängen führt. Sobald das Gesetz veröffentlicht wird, haben die Hersteller 18 Monate Zeit, ihre Etiketten entsprechend anzupassen.
Bislang gab es rund ein Dutzend EU-Regelungen zum Umgang mit Lebensmittelzusatzstoffen. Diese sollen nun durch vier neue Verordnungen vereinfacht, erneuert und mit den aktuellsten wissenschaftlichen Ergebnissen in Einklang gebracht werden. Zukünftig werden Zusatzstoffe in unverarbeiteten Lebensmitteln sowie Süß- und Farbstoffe in Lebensmitteln für Babys und Kleinkinder verboten. Jeder Mitgliedsstaat kann den Einsatz bestimmter Zusatzstoffe in traditionellen Produkten, die in ihrem Hoheitsgebiet hergestellt werden, verbieten. Das deutsche Reinheitsgebot für Bier ist demnach nicht gefährdet.
Auch der Einsatz von Nanotechnologie in Zusatzstoffen soll sich nach dem Willen des EU-Parlamentes nicht sang- und klanglos vollziehen. Wird die Partikelgröße eines Zusatzstoffes beispielsweise mittels Nanotechnologie verändert, wird demnächst ein neues Zulassungsverfahren inklusive Sicherheitsüberprüfung notwendig.
Weitere Informationen:
www.europarl.europa.eu, Rubrik:
Presseraum/Pressemitteilung/“Neue EU-Gesetzgebung zu Lebensmittelzusatzstoffen“
aid-PresseInfo: „Hyperaktivität und Zusatzstoffe – EFSA sieht Zusammenhang nicht bestätigt“, Ausgabe Nr. 13/08
17. Juni 2008
Pressemitteilung von zahn-online.de
„Smoothies können Zahnerosion verursachen“, warnen britische Zahnärzte
Eine der führenden britschen Zahnärztegesellschaften hat kritisiert, dass Fruchtsmoothies nicht so gesund sind wie es auf den ersten Blick scheint. Und warnt, dass wenn diese zu oft konsumiert werden, dies zu epidemischen Zahnerosionen führen kann.
Die Gesellschaft meint, dass Smoothies zweifellos Vorteile durch den Verzehr von Früchten haben, mit dem Nachteil, dass diese den Zähnen sehr schaden.
Dr. Nigel Carter, Geschäftsführer der British Dental Health Foundation, kommentiert: „Dies sind sehr wichtige Ergebnisse, die geflissentlich übersehen werden.“
Smoothies sind sehr populär geworden und durch den Fruchtgehalt scheinen sie sehr gesund zu sein. Doch der hohe Anteil an Zucker und Säure können zu vielen Schäden an den Zähnen führen.
Diese Aussagen werden gestützt durch Ergebnisse der National Dental Survey 2008, ausgeführt durch die British Dental Health Foundation und Oral B, die ergab, dass mehr als 30 Prozent der Leute meinten, Smoothies seien gesund für die Zähne.
Dr Carter fügte hinzu: „Smoothies können eine guter Weg sein, um mehr Früchte zu verzehren, aber der hohe Anteil von Zucker und Säuren kann Zähnen richtige Schäden zufügen, wenn Smoothies den ganzen Tag getrunken werden.“
Jedes mal wenn man schlückchenweise Smoothies trinkt, werden die Zähne einer Säureattacke von über einer Stunde ausgesetzt. Ständiges Trinken dieser Drinks kann den schützenden Zahnschmelz erodieren lassen und Ursache für Schmerzen und Empfindlichkeiten sein. Es kann ebenso zur Zerstörung der Zähne führen.
Dies ist ein spezielles Risiko für Kinder. Eltern versorgen ihre Kinder mit Fruchtsmoothies und denken, dass sie ihnen etwas Gutes antun, aber viel besser ist es die Smoothies nur zu den Mahlzeiten anzubieten. Gegenwärtig haben etwa die Hälfte der Kinder unter fünf Jahren zerstörte Zähne (in Grossbritannien).
Die Studie wurde publiziert im Journal der British Nutrition Foundation „Nutrition Bulletin“ PM British Dental Health Foundation
14. Juni 2008
Pressemitteilung des aid infodienst:
Hyperaktivität und Zusatzstoffe
EFSA sieht Zusammenhang nicht bestätigt
Das Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom, kurz ADS, ist eine der häufigsten psychischen Störungen im Kindesalter. Als mögliche Auslöser für das so genannte „Zappelphilipp-Syndrom“ werden auch Lebensmittelzusatzstoffe diskutiert. Für einen solchen Zusammenhang existiert jedoch nach wie vor kein eindeutiger Beleg, stellten jetzt die Wissenschaftler der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) fest.
Sie nahmen die Ergebnisse einer Studie der Universität Southampton aus 2007 unter die Lupe. Die britischen Forscher hatten einen möglichen Zusammenhang zwischen sieben Lebensmittelzusatzstoffen und Verhaltensauffälligkeiten von Kindern entdeckt. Die Wissenschaftler der EFSA sehen dieses Ergebnis allerdings kritisch: „Wir erkennen zwar Hinweise, sehen den Zusammenhang aber nicht hinreichend bestätigt“, erläutert Dr. Rainer Gürtler, der als EFSA-Experte zuständig für Bewertungen von Zusatzstoffen in Europa ist. „Denn die Ergebnisse der Studie liefern kein einheitliches Bild. Bei manchen Kindern zeigten sich geringe negative Auswirkungen, bei anderen wiederum nicht. Die Bedeutung solch geringer Effekte für den Schulalltag ist nicht klar. Zudem stimmten die Beobachtungen von Eltern, Lehrern und externen Fachleuten nicht überein. Wir sehen in der Studie keinen in sich schlüssigen Beweis nach wissenschaftlichen Kriterien“, so Gürtler. Die Studie rechtfertige damit nicht, die akzeptablen täglichen Aufnahmemengen (ADI-Werte) für die sieben Lebensmittelzusatzstoffe zu ändern. Untersucht wurden die künstlichen Farbstoffe E 102, E 104, E 110, E 122, E 124 und E 129 sowie der Konservierungsstoff Natriumbenzoat E 211.
Ob als mögliche Ursache für nervöses, überaktives und unkonzentriertes Verhalten von Kindern überhaupt die Ernährung verantwortlich ist, das wird von Wissenschaftlern skeptisch beurteilt. Vor allem erbliche, soziale und seelisch bedingte Ursachen scheinen nach aktuellen Erkenntnissen eine große Rolle zu spielen.
Und das Fazit für Eltern und Verbraucher aus der jüngsten EFSA-Bewertung zur Rolle der Zusatzstoffe? Nach wie vor gilt: Im Rahmen einer vollwertigen und ausgewogenen Ernährung sind Lebensmittelzusatzstoffe unbedenklich. Doch bei einer einseitigen Ernährung, zum Beispiel mit hohem Konsum von Softdrinks in grell-bunten Farben, könnten vor allem Kleinkinder und jüngere Schüler die akzeptable tägliche Verzehrsmenge bei bestimmten Lebensmittelzusatzstoffen überschreiten. Auf welche Zusatzstoffe empfindliche Personen und Eltern von Kleinkindern achten sollten, darüber informiert das aid-Heft „Zusatzstoffe in Lebensmitteln“.
aid, Claudia Dirschauer
Weitere Informationen: aid-Heft „Zusatzstoffe in Lebensmitteln“ unter www.aid-medienshop.de
02. Juni 2008
Meldung aus den „Zahnärztlichen Mitteilungen“:
Arztberuf weiter von der Gewerbesteuer befreit
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Ende Mai veröffentlichten Beschluss die Befreiung der Freiberufler von der Gewerbesteuer als mit dem Grundgesetz vereinbar bestätigt.
Freie Berufe üben laut Gesetz kein Gewerbe aus. Die daraus resultierende Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht ist unter anderem eine Gegenleistung für die Bereitschaft der Freiberufler, bestimmte Regelungen im Interesse der Allgemeinheit hinzunehmen und Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen.
Zuvor hatte das Niedersächsische Finanzgericht in seiner Vorlage die Privilegierung der Freiberufler als grundgesetzwidrig eingestuft. Begründung: Deren Arbeitsbedingungen unterschieden sich nicht mehr wesentlich von jenen der Gewerbebetriebe.
Anders sehen das die obersten Finanzrichter: Es sei durchaus mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe – also auch die der Ärzte – nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
Sie betonten, die Nichteinbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer spiegele als eine über 70 Jahre währende Rechtstradition als Differenzierung zwischen Gewerbetreibenden und freien Berufen wider, an der der Gesetzgeber so lange festhalten dürfe, „bis offen zutage tritt, dass im Hinblick auf den Steuergegenstand und die wesentlichen Besteuerungsmerkmale keine tragfähigen Unterschiede mehr zwischen diesen Berufsgruppen bestehen“.
Nach Überzeugung der Richter gibt es auch heute noch „signifikante Unterschiede“ zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden, schreibt das Deutsche Ärzteblatt. So würden den Angehörigen der freien Berufe nach wie vor spezifische staatliche, vielfach auch berufsautonome Reglementierungen insbesondere im Hinblick auf ihre beruflichen Pflichten und Honorarbedingungen auferlegt.
Zudem sei die von Gemeinden erhobene Gewerbesteuer als pauschaler Ausgleich für deren besonderen Infrastrukturlasten zu verstehen, die durch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben verursacht werden, typischerweise aber nicht oder kaum durch Angehörige der freien Berufe.
Weitere aktuelle Meldungen und zusätzliche Informationen finden Sie unter www.zm-online.de, dem Internet-Angebot der „Zahnärztlichen Mitteilungen“.
20. Mai 2008
Pressemitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung (10/2008):
Diabetiker brauchen keine speziellen Lebensmittel
BfR empfiehlt stattdessen einheitliche Nährwertkennzeichnung
Diabetikern wurde lange eine strenge Diät mit dem Verbot von Zucker und dem genauen Abzählen von Broteinheiten (BE) verordnet. Um Diabetikern das Einhalten ihrer Diätvorschriften zu erleichtern, entwickelte die Industrie spezielle Diabetiker-Lebensmittel. Sie enthalten Zuckeraustauschstoffe wie zum Beispiel Fructose. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen jedoch: Ein Zuckerverbot ist bei Diabetes nicht notwendig. Vielmehr sollten sich Diabetiker bei ihrer Ernährung an den Empfehlungen orientieren, die auch für die Allgemeinbevölkerung gelten. Vor allem der tägliche Verzehr von Obst und Gemüse ist wichtig, weil diese Lebensmittel nicht nur antioxidativ wirkende Substanzen enthalten, sondern auch viele Ballaststoffe. Spezielle Diabetiker-Lebensmittel sind dagegen nicht erforderlich. Damit erübrigen sich aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung besondere Vorschriften für Diabetiker-Lebensmittel. „Vielmehr sollte eine einheitliche und erweiterte Nährwertkennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln Diabetikern die Auswahl erleichtern“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Eine solche Kennzeichnung käme auch allen anderen Verbrauchern zugute.
Diabetes mellitus ist eine Stoffwechselkrankheit: Der Körper produziert entweder kein Insulin mehr (Typ 1) oder die Zellen können es nicht mehr aufnehmen (Typ 2). Beide Varianten bewirken, dass der mit der Nahrung aufgenommene Zucker nicht ins Zellinnere gelangt und folglich auch nicht als Energielieferant oder Energiespeicher wirken kann. Der aufgenommene Zucker wird stattdessen im Blut angereichert, der Blutzuckerspiegel steigt, und der Zucker wird ungenutzt mit dem Urin ausgeschieden.
Diabetikern wurde daher lange empfohlen, Zucker in der Nahrung streng zu kontrollieren oder auf Lebensmittel mit Zuckeraustauschstoffen, zum Beispiel Fructose, zurückzugreifen. Neuere Studien zeigen, dass solche Diäten nicht erforderlich sind. Da Diabetes keine reine „Zuckerkrankheit“ ist, sondern auch mit Störungen des Protein- und Fettstoffwechsels einhergeht, benötigen Diabetiker vielmehr individuelle Ernährungspläne. Neben normalen Blutzuckerwerten sind optimierte Blutfettwerte, normaler Blutdruck und normales Körpergewicht Ziele der Diabetes-Therapie. Diese lassen sich vor allem durch eine ballaststoff- und vitaminreiche Ernährung erreichen. Obst, Gemüse und Salat sowie Hülsenfrüchte und Vollkornprodukte sollten täglich auf dem Diabetiker-Speiseplan stehen, fette Wurst- und Käsesorten dagegen ebenso wenig wie Schokolade, Kuchen und Kartoffelchips. Diabetiker sollten fettarme Milchprodukte bevorzugen und zum Kochen Öle statt Butter verwenden. Ihre Nahrung sollte nicht zu viel Kochsalz enthalten, Alkohol sollten sie nur maßvoll konsumieren, zum Beispiel bis zu ein bis zwei Gläser Wein am Tag. Spezielle, „für Diabetiker geeignete“ und als solche gekennzeichnete Lebensmittel sind dagegen entbehrlich. Dies gilt umso mehr, als die Kennzeichnung ihren Zweck nicht erfüllt: Es gibt eine Vielzahl anderer Lebensmittel, die für Diabetiker geeignet, als solche aber nicht gekennzeichnet sind.
Wie alle anderen Verbraucher auch würden Diabetiker von einer erweiterten, einheitlichen Nährwertkennzeichnung profitieren, wie sie derzeit auf europäischer Ebene diskutiert wird. Leicht verständliche Angaben nicht nur zu Brennwert, Eiweiß, Kohlenhydraten und Fett, sondern auch zu Gesamtzucker, gesättigten Fettsäuren, Ballaststoffen und Natrium oder Kochsalz auf verpackten Lebensmitteln würden die Auswahl geeigneter Produkte erleichtern.
Zur BfR-Site mit weiteren Dokumenten
26. März 2008
– In Kürze eröffnen wir im offenen Mitgliederbereich eine Linkseite, in der Zahnärzte (nur Mitglieder) auf ihre Praxis hinweisen können. Die Liste soll Besuchern unserer Webpräsenz als Orientierungshilfe dienen, wo sie in ihrer Region erfahrene Ansprechpartner in puncto Prophylaxe finden können. Wer Interesse hat, in diese Liste aufgenommen zu werden, schicke uns bitte seine Internetadresse sowie kurz und knapp die wichtigsten Infos zur Praxis, eventuell auch das Praxis-Logo. E-Mail ans Zahnmännchen-Team
– Allen Mitgliedern der Aktion zahnfreundlich e.V. steht es frei, das Logo mit dem Zahnmännchen auf ihrer Homepage zu verwenden und mit der Internetpräsenz des Vereins zu verlinken. Eine Verwendung des Logos in Praxis-Broschüren, -Faltblättern und -Korrespondenz ist bis auf Weiteres gestattet.